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==Gesetz== Der Begriff des Gesetzes stellt für den Marxismus-Leninismus eine zentrale Kategorie dar. Durch ihn wird erklärbar, warum gesellschaftliche Ereignisse aufgrund der Produktionsverhältnisse wiederkehren müssen. Es besteht zwar Einigkeit darin, dass es objektiv wirkende Gesetze gibt. Aber bei genauerem Hinschauen fällt auf, dass dieser Begriff oft sehr inflationär benutzt wird. Es werden alle möglichen Phänomene auf Gesetze zurückgeführt, ohne dies präzise zu begründen. Dies sorgt letztlich dafür, dass durch das vermeintliche Aufdecken von Gesetzen nichts mehr ausgesagt werden kann. ===Definition=== Die übliche Definition von Gesetzen lautet, dass sie die notwendigen, allgemeinen und wesentlichen Beziehungen beschreiben. Sie bilden das Dauerhafte in den Erscheinungen. Wesentliche Beziehungen sind dabei jene, die den Charakter der Erscheinungen bestimmen <ref>Hörz, H. (1974). Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin: VEB deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 69</ref> <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 490</ref> <ref>Stiehler, G. (1981). Dialektik und Gesellschaft. Berlin: VEB Deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 106</ref> <ref>Pripisnow, ,. W. (1975). Der Wirkungsmechanismus der gesellschaftlichen Gesetzte im Spiegel der modernen Gesellschaftswissenschaft. In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 53-68). Berlin: Dietz Verlag, S. 66f.</ref> <ref>Autorenkollektiv. (1985). Marxistisch-leninistische Theorie des historischen Prozesses. Berlin: Dietz Verlag, S. 133</ref>. Stiehler beschränkt sich in seiner Definition allerdings auf das Dauerhafte und beschreibt die Gesetze als relativ stabil. Auch das DDR-Autorenkollektiv schreibt den Gesetzen nur eine relative Beständigkeit zu und betont dazu die Eigenschaft der Wiederholbarkeit <ref>Autorenkollektiv. (1971). Einführung in den dialektischen und historischen Materialismus (3. Auflage). Berlin: Dietz Verlag, S.197</ref>. Gesetze haben ihre eigene Wirkungssphäre. Klaus und Buhr beschreiben diese anhand der Klasse von Erscheinungen, in der die notwendigen Wirkungsbedingung gegeben sind. Sind mehr Bedingungen für die Wirkung eines Gesetzes notwendig, wird die Wirkungssphäre kleiner. Anhand der Größe der Wirkungssphäre lassen sich allgemeinste, allgemeine und spezifische Gesetze unterscheiden <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 494</ref>. An die Wirkungsbedingung anschließend formuliert Hörz, dass ein Gesetz von seiner konkreten Verwirklichung unterschieden werden muss. Ein Gesetz gibt uns die Möglichkeit, Aussagen über die Zukunft zu treffen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die wesentlichen Bedingungen geschaffen werden müssen oder die Bedingungen vorhanden sein müssen, damit das Gesetz existiert <ref>Hörz, H. (1974). Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin: VEB deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 126</ref>. Bei der Abstraktion, welche vorgenommen werden muss, um ein Gesetz zu formulieren, darf allerdings nicht vergessen werden, so Pripisnow, dass das objektive Wesen eines Gesetzes nur durch das Subjektive existieren kann. Bei der Untersuchung des Wirkungsmechanismus von gesellschaftlichem Gesetz besteht das Problem gerade darin, zu untersuchen, wie sich das objektive Wesen des Gesetzes in der Tätigkeit der Menschen durchsetzt und wie die objektiven Bedingungen die Tätigkeit der Menschen determinieren. Die Tätigkeit der Menschen ist nur dem Wesen nach objektiv. Sie ist gleichzeitig auch subjektiv geprägt. Würde man bei der Untersuchung des Wirkungsmechanismus der gesellschaftlichen Gesetze vom Subjektiven abstrahieren, würde dies bedeuteten das Gesetz als Gesetz von der Tätigkeit selbst loszulösen <ref>Pripisnow, ,. W. (1975). Der Wirkungsmechanismus der gesellschaftlichen Gesetzte im Spiegel der modernen Gesellschaftswissenschaft. In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 53-68). Berlin: Dietz Verlag, S. 66f.</ref>. In der subjektiven Tätigkeit liegt die Spezifik der gesellschaftlichen Gesetze <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 495</ref><ref> Autorenkollektiv. (1985). Marxistisch-leninistische Theorie des historischen Prozesses. Berlin: Dietz Verlag, S. 134</ref>. Aus dieser Bedeutung der Tätigkeit für das Wirken der Gesetze, ergibt sich auch ihr Tendenzcharakter. Dieser kann nicht aus der Relativität unserer Kenntnis dieser Gesetze und ihrer Wirkungsbedingung erklärt werden, betont Stiehler. Dadurch würde der Tendenzcharakter fälschlicherweise zu etwas Subjektivem gemacht. Der Tendenzcharakter hängt vielmehr damit zusammen, dass die Gesetze sich in den vielfältigen Aktionen der Klassen, Gruppen und Individuen durchsetzen. Aus diesem Grund hat der Klassenkampf auf den konkret-historischen Verlauf der sozialen Gesetze einen Einfluss. Der Klassenkampf kann die Entfaltung der Gesetze beschleunigen oder verzögern. Er kann die Wirkungssphäre der Gesetze einschränken und ihre Erscheinungsform verändern. Im Ergebnis führen die Klassenkämpfe in der sozialen Revolution zur Herausbildung neuer Gesetze <ref>Stiehler, G. (1975). Soziales Gesetz und historische Alternative . In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 131-142). Berlin: Dietz Verlag, S. 135f.</ref>. Die historische Entwicklung ist keine lineare Abfolge von Ereignissen, in welcher die niederen Entwicklungsstufen lediglich durch innere Voraussetzung, in gleichmäßigem Fortschreiten, notwendig in höhere übergehen. Vielmehr können infolge der Gesamtheit der Bedingungen auch Stagnationen und rückläufige Bewegungen eintreten. Diese Erscheinungen sind nicht unmittelbar durch die Gesetze verursacht. Sie erklären sich vielmehr aus der Vielfalt der Bedingungen, durch welche sich die historischen Gesetze durchsetzen und durch die der Bewegungsverlauf der Gesetze modifiziert werden kann. Diese Erscheinungen erklären sich aber insofern aus den Gesetzen, als sie ihrem Tendenzcharakter innewohnen <ref>ebd., S. 133</ref>. ===Kausalität und Gesetz=== Klaus und Buhr beschreiben kausale Gesetze. Sie stellen einen notwendigen Zusammenhang dar zwischen einer Ursache und deren Wirkung. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ein kausales Gesetz ist. Denn Kausalzusammenhänge können auch zwischen einmaligen Ereignissen stattfinden und müssen nicht immer ein wesentlicher Zusammenhang sein. Wenn der, in einem Gesetz zugrunde liegende, notwendige Zusammenhang kein kausaler ist, sondern ein irgendwie anders ausgeprägter, spricht man von nicht-kausalen Gesetzen. Diese nicht-kausalen Gesetze bestehen allerdings nicht unabhängig, sondern nur auf der Grundlage von kausalen Gesetzen <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 492f.</ref>. Für Hörz können die Kausalität und das Gesetz aufgrund der zeitlichen Gerichtetheit der Kausalität nicht gleichgesetzt werden. Würde man beide gleichsetzen, würde man, wie es der mechanische Determinismus tut, das Gesetz zu einem einfachen (nicht-wiederholbaren) Kausalzusammenhang degradiert. Die Kausalität als fundamentaler Zusammenhang ist zeitlich gerichtet. Das Gesetz hingegen ist die Widerspiegelung von objektiven Beziehungen einer Gesamtheit von Kausalbeziehungen. Aus diesem Grund kann das Gesetz von der zeitlichen Gerichtetheit abstrahieren <ref>Hörz, H. (1963). Zum Verhältnis von Kausalität und Determinismus. Deutsche Zeitschrift für Philosophie(2/1963), S. 162</ref>. Es stellt sich die Frage, inwieweit es überhaupt nicht-kausale Gesetze geben kann. Hörz definiert die Kausalität als den fundamentalen Zusammenhang. ===Gesetz und Zwangsläufigkeit=== Stiehler betont, dass es geschichtliche Ereignisse gibt, welche unvermeidlich eintreten (z.B. Übergänge von Gesellschaftsformationen). Die Ereignisse sind notwendig. Die zufälligen Momente in diesen Ereignissen werden von den besonderen Momenten, Personen, Teilereignissen usw. verursacht. Auf der anderen Seite gibt es auch geschichtliche Ereignisse, die nicht unvermeidlich waren (z.B. der Ausbruch des zweiten Weltkriegs). Sie wurden allerdings notwendig angesichts der sozialen Kräfte, die um ihre Vermeidung kämpften, aber ihren Klassengegner nicht bezwingen konnten. Das Eintreten eines notwendigen Ereignisses wird dann unvermeidlich, wenn alle Bedingungen für das Eintreten gegeben sind, <ref>Stiehler, G. (1973b). Die Rolle des Zufalls in der Geschichte. Deutsche Zeitschrift für Philosophie(9/1973), </ref>. Stiehlers Unterscheidung bleibt unpräzise, denn wie er selbst bemerkt, sind alle Zusammenhänge, bei denen alle Bedingungen erfüllt sind, unvermeidlich. Bezogen auf gesellschaftliche Übergänge liegt der Fokus zwar auf dem Wesen der Gesellschaft, dennoch ergibt sich auch daraus kein Automatismus, und die Subjekte (Individuen, Klassen usw.) müssen die notwendigen Bedingungen für eine Revolution erreichen. ===Variabilität von Gesetzen=== In Bezug auf Gesellschaftsformationen ist die gängige Betrachtung von Gesetzen, dass diese in dem Sinne eine Historizität aufweisen, als dass sie an eine gewisse Gesellschaftsformation und demnach an eine bestimmte ökonomische Basis gebunden sind. Diese Position wurde innerhalb der Sowjetunion, als auch in der DDR u.a. in Bezug auf das Wertgesetz bzw. die Warenproduktion im Sozialismus aufgeweicht. Die Frage an die Gebundenheit der Gesetze an eine Gesellschaftsformation ist für uns von besonderem Interesse, da sie ein wesentliches Einfallstor des Revisionismus darstellt. Durch ein falsches Verständnis lassen sich z.B. marktwirtschaftliche Elemente in einer Planwirtschaft rechtfertigen. In eine solche Richtung argumentierend, finden wir auch philosophische Bestimmungen von Gesetzen. So findet sich in einem Aufsatz von Griese und Folgmann eine Beschreibung der Historizität, auf die Bedingungen der Gesetze bezogen. Demzufolge seien die Bedingungen der Gesetze variabel. Mit der Veränderung der Bedingungen, käme es auch zu einer Veränderung der Gesetze. Aus der Bindung an spezifische Bedingungen wird die zeitliche Begrenztheit der Gesetze gefolgert <ref>Griese, A., & Folgmann, H. (1975). Gesetz und Entwicklung in Philosophie und Einzelwissenschaft. In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 69-87). Berlin: Dietz Verlag, S. 83</ref>. Diese Position könnte auf zweierlei Weisen ausgelegt werden. Einerseits könnte gesagt werden, dass mit dem Übergang zum Sozialismus neue ökonomische Bedingungen vorherrschen und sich demnach auch neue ökonomische Gesetze entfalten. Man könnte es allerdings auch so lesen, als würden Gesetze, die bereits im Kapitalismus existierten, auch im Sozialismus weiterbestehen. Dies allerdings in veränderter Form, da sich die Wirkungsbedingungen verändert haben. Im Philosophischen Wörterbuch werden zwei Arten von Bedingungen der Gesetze unterschieden. Einerseits spezifische Bedingungen, die den Inhalt, das Wesen des Gesetzes, bestimmten. Sie treten als Ursache der Wirkung des Gesetzes auf. So sind die kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine spezifische Bedingung für das Wirken der ökonomischen Gesetze des Kapitalismus. Zweitens gibt es nicht-spezifische Bedingungen, welche nicht den Inhalt und das Wesen des Gesetzes bestimmen, dennoch für dessen Wirkung notwendig sind. Bspw. ist die menschliche Gesellschaft eine notwendige Bedingung für das Wirken der ökonomischen Gesetze des Kapitalismus, bestimmt aber nicht deren Wesen <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 493</ref>. Hörz schreibt zu den Bedingungen eines Gesetzes, dass sie die Gesamtheit der Objekte, Eigenschaften und Beziehungen, welche die im Gesetz enthaltenen möglichen Beziehungen verwirklichen, beschreiben <ref>Hörz, H. (1974). Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin: VEB deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 125</ref>. Stalin bezieht in seinem Text „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ Stellung zu diesem Thema. Bei dem Text handelt es sich um eine Briefsammlung, welche er im Rahmen eines Entwurfs zu einem Lehrbuch zur Politischen Ökonomie verfasste. Vorab betont Stalin, dass die Menschen Gesetze (ob in der Natur oder der Gesellschaft) erkennen, erforschen und in ihren Handlungen berücksichtigen, sowie im Interesse der Gesellschaft ausnutzen können. Allerdings ist der Mensch dabei nicht in der Lage die Gesetze zu verändern oder aufzuheben. Umso weniger kann der Mensch neue Gesetze schaffen. In Bezug auf die politische Ökonomie heißt es, dass durch die Erkenntnis der Gesetze die zerstörerische Wirkung mancher Gesetze in eine andere Richtung gelängt werden kann, ihr Wirkungsbereich eingeschränkt, sowie für den Durchbruch anderer Gesetze gesorgt werden kann. Allerdings gilt auch hier, dass ökonomische Gesetze nicht „umgestoßen“, oder neue geschafft werden können. Die Besonderheit der politischen Ökonomie (im Vergleich zur Natur) besteht darin, dass die Gesetze nicht von langer Dauer sind. Die meisten ökonomischen Gesetze sind lediglich für eine bestimmte historische Periode wirksam und machen neuen Gesetze Platz. Die alten Gesetze werden dabei nicht umgestoßen, sondern verlieren an Kraft, infolge der ökonomischen Bedingungen. Die neuen ökonomischen Gesetze entstehen nicht durch den Willen der Menschen, sondern vielmehr durch die neuen ökonomischen Bedingungen. Stalin nimmt Bezug auf Annahmen, nach welchen in der Sowjetunion wirksame ökonomische Gesetze, wie das Wertgesetz, durch die Planwirtschaft „umgewandelt“ worden seien. Diese Annahmen lehnt er ab, da sie lediglich eingeschränkt werden können. Dies sei etwas anderes als das „Umwerfen“ oder „Umwandeln“ <ref>Stalin, J. (1952). Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR. In J. Stalin, Stalin Werke (Bd. 15, S. S.195-242), S.195ff.</ref>. Die Wirkung des Wertgesetzes ist in der Sowjetunion nicht auf die Sphäre der Warenzirkulation beschränkt, sondern erstrecke sich auch auf die Produktion. Allerdings habe das Wertgesetz dabei keine regulierende Bedeutung wie im Kapitalismus, wirke aber auf die Produktion ein. Die Historizität des Wertgesetzes bestehe in seiner Bindung an die Warenproduktion. Mit dem Verschwinden der Warenproduktion verschwindet auch der Wert und das Wertgesetz <ref>ebd., S.203ff.</ref>. ===Offene Fragen und Arbeitsfragen=== Klaus und Buhr unterscheiden anhand der Wirkungssphäre verschiedene Formen des Gesetzes (vom allgemeinen zu etwas spezifischen). Stiehler argumentiert, dass der Klassenkampf die Wirkungssphäre der Gesetze verändern kann. Was sagt das über das Verhältnis von Klassenkampf und Gesetz? Wie können Klassenkämpfe die Wirkungsweise von Gesetzen verändern? Anschließend an die Fragen zur Kausalität ergibt sich für uns hier auch noch eine Lücke darin, nachzuvollziehen, was der Unterschied zwischen kausalen und nicht-kausalen Gesetzen sein soll, den Klaus und Buhr beschreiben. Diese Frage stellt sich auch an Hörz anschließend, welcher für die Unterscheidung von Kausalität und Gesetz die zeitliche Gerichtetheit anführt. Die Frage der Historizität von Gesetzen muss näher beleuchtet werden, da sie auch heute noch Dreh- und Angelpunkt vieler Debatten darstellt. An diesem Punkt wäre es interessant, wann im realexistierenden Sozialismus Positionen wie diese Raum fanden, und ob es auch Diskussionen über diese Positionen gab. Ein tieferes Verständnis der Argumentation würde einen Vergleich ermöglichen, sowie eine bessere Abgrenzung.
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