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===Definition=== Die übliche Definition von Gesetzen lautet, dass sie die notwendigen, allgemeinen und wesentlichen Beziehungen beschreiben. Sie bilden das Dauerhafte in den Erscheinungen. Wesentliche Beziehungen sind dabei jene, die den Charakter der Erscheinungen bestimmen <ref>Hörz, H. (1974). Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin: VEB deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 69</ref> <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 490</ref> <ref>Stiehler, G. (1981). Dialektik und Gesellschaft. Berlin: VEB Deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 106</ref> <ref>Pripisnow, ,. W. (1975). Der Wirkungsmechanismus der gesellschaftlichen Gesetzte im Spiegel der modernen Gesellschaftswissenschaft. In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 53-68). Berlin: Dietz Verlag, S. 66f.</ref> <ref>Autorenkollektiv. (1985). Marxistisch-leninistische Theorie des historischen Prozesses. Berlin: Dietz Verlag, S. 133</ref>. Stiehler beschränkt sich in seiner Definition allerdings auf das Dauerhafte und beschreibt die Gesetze als relativ stabil. Auch das DDR-Autorenkollektiv schreibt den Gesetzen nur eine relative Beständigkeit zu und betont dazu die Eigenschaft der Wiederholbarkeit <ref>Autorenkollektiv. (1971). Einführung in den dialektischen und historischen Materialismus (3. Auflage). Berlin: Dietz Verlag, S.197</ref>. Gesetze haben ihre eigene Wirkungssphäre. Klaus und Buhr beschreiben diese anhand der Klasse von Erscheinungen, in der die notwendigen Wirkungsbedingung gegeben sind. Sind mehr Bedingungen für die Wirkung eines Gesetzes notwendig, wird die Wirkungssphäre kleiner. Anhand der Größe der Wirkungssphäre lassen sich allgemeinste, allgemeine und spezifische Gesetze unterscheiden <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 494</ref>. An die Wirkungsbedingung anschließend formuliert Hörz, dass ein Gesetz von seiner konkreten Verwirklichung unterschieden werden muss. Ein Gesetz gibt uns die Möglichkeit, Aussagen über die Zukunft zu treffen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die wesentlichen Bedingungen geschaffen werden müssen oder die Bedingungen vorhanden sein müssen, damit das Gesetz existiert <ref>Hörz, H. (1974). Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin: VEB deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 126</ref>. Bei der Abstraktion, welche vorgenommen werden muss, um ein Gesetz zu formulieren, darf allerdings nicht vergessen werden, so Pripisnow, dass das objektive Wesen eines Gesetzes nur durch das Subjektive existieren kann. Bei der Untersuchung des Wirkungsmechanismus von gesellschaftlichem Gesetz besteht das Problem gerade darin, zu untersuchen, wie sich das objektive Wesen des Gesetzes in der Tätigkeit der Menschen durchsetzt und wie die objektiven Bedingungen die Tätigkeit der Menschen determinieren. Die Tätigkeit der Menschen ist nur dem Wesen nach objektiv. Sie ist gleichzeitig auch subjektiv geprägt. Würde man bei der Untersuchung des Wirkungsmechanismus der gesellschaftlichen Gesetze vom Subjektiven abstrahieren, würde dies bedeuteten das Gesetz als Gesetz von der Tätigkeit selbst loszulösen <ref>Pripisnow, ,. W. (1975). Der Wirkungsmechanismus der gesellschaftlichen Gesetzte im Spiegel der modernen Gesellschaftswissenschaft. In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 53-68). Berlin: Dietz Verlag, S. 66f.</ref>. In der subjektiven Tätigkeit liegt die Spezifik der gesellschaftlichen Gesetze <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 495</ref><ref> Autorenkollektiv. (1985). Marxistisch-leninistische Theorie des historischen Prozesses. Berlin: Dietz Verlag, S. 134</ref>. Aus dieser Bedeutung der Tätigkeit für das Wirken der Gesetze, ergibt sich auch ihr Tendenzcharakter. Dieser kann nicht aus der Relativität unserer Kenntnis dieser Gesetze und ihrer Wirkungsbedingung erklärt werden, betont Stiehler. Dadurch würde der Tendenzcharakter fälschlicherweise zu etwas Subjektivem gemacht. Der Tendenzcharakter hängt vielmehr damit zusammen, dass die Gesetze sich in den vielfältigen Aktionen der Klassen, Gruppen und Individuen durchsetzen. Aus diesem Grund hat der Klassenkampf auf den konkret-historischen Verlauf der sozialen Gesetze einen Einfluss. Der Klassenkampf kann die Entfaltung der Gesetze beschleunigen oder verzögern. Er kann die Wirkungssphäre der Gesetze einschränken und ihre Erscheinungsform verändern. Im Ergebnis führen die Klassenkämpfe in der sozialen Revolution zur Herausbildung neuer Gesetze <ref>Stiehler, G. (1975). Soziales Gesetz und historische Alternative . In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 131-142). Berlin: Dietz Verlag, S. 135f.</ref>. Die historische Entwicklung ist keine lineare Abfolge von Ereignissen, in welcher die niederen Entwicklungsstufen lediglich durch innere Voraussetzung, in gleichmäßigem Fortschreiten, notwendig in höhere übergehen. Vielmehr können infolge der Gesamtheit der Bedingungen auch Stagnationen und rückläufige Bewegungen eintreten. Diese Erscheinungen sind nicht unmittelbar durch die Gesetze verursacht. Sie erklären sich vielmehr aus der Vielfalt der Bedingungen, durch welche sich die historischen Gesetze durchsetzen und durch die der Bewegungsverlauf der Gesetze modifiziert werden kann. Diese Erscheinungen erklären sich aber insofern aus den Gesetzen, als sie ihrem Tendenzcharakter innewohnen <ref>ebd., S. 133</ref>.
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