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===Variabilität von Gesetzen=== In Bezug auf Gesellschaftsformationen ist die gängige Betrachtung von Gesetzen, dass diese in dem Sinne eine Historizität aufweisen, als dass sie an eine gewisse Gesellschaftsformation und demnach an eine bestimmte ökonomische Basis gebunden sind. Diese Position wurde innerhalb der Sowjetunion, als auch in der DDR u.a. in Bezug auf das Wertgesetz bzw. die Warenproduktion im Sozialismus aufgeweicht. Die Frage an die Gebundenheit der Gesetze an eine Gesellschaftsformation ist für uns von besonderem Interesse, da sie ein wesentliches Einfallstor des Revisionismus darstellt. Durch ein falsches Verständnis lassen sich z.B. marktwirtschaftliche Elemente in einer Planwirtschaft rechtfertigen. In eine solche Richtung argumentierend, finden wir auch philosophische Bestimmungen von Gesetzen. So findet sich in einem Aufsatz von Griese und Folgmann eine Beschreibung der Historizität, auf die Bedingungen der Gesetze bezogen. Demzufolge seien die Bedingungen der Gesetze variabel. Mit der Veränderung der Bedingungen, käme es auch zu einer Veränderung der Gesetze. Aus der Bindung an spezifische Bedingungen wird die zeitliche Begrenztheit der Gesetze gefolgert <ref>Griese, A., & Folgmann, H. (1975). Gesetz und Entwicklung in Philosophie und Einzelwissenschaft. In W. Eichhorn, E. Hahn, & F. Rupprecht, Die Gesetzmäßigkeit der sozialen Entwicklung (S. 69-87). Berlin: Dietz Verlag, S. 83</ref>. Diese Position könnte auf zweierlei Weisen ausgelegt werden. Einerseits könnte gesagt werden, dass mit dem Übergang zum Sozialismus neue ökonomische Bedingungen vorherrschen und sich demnach auch neue ökonomische Gesetze entfalten. Man könnte es allerdings auch so lesen, als würden Gesetze, die bereits im Kapitalismus existierten, auch im Sozialismus weiterbestehen. Dies allerdings in veränderter Form, da sich die Wirkungsbedingungen verändert haben. Im Philosophischen Wörterbuch werden zwei Arten von Bedingungen der Gesetze unterschieden. Einerseits spezifische Bedingungen, die den Inhalt, das Wesen des Gesetzes, bestimmten. Sie treten als Ursache der Wirkung des Gesetzes auf. So sind die kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine spezifische Bedingung für das Wirken der ökonomischen Gesetze des Kapitalismus. Zweitens gibt es nicht-spezifische Bedingungen, welche nicht den Inhalt und das Wesen des Gesetzes bestimmen, dennoch für dessen Wirkung notwendig sind. Bspw. ist die menschliche Gesellschaft eine notwendige Bedingung für das Wirken der ökonomischen Gesetze des Kapitalismus, bestimmt aber nicht deren Wesen <ref>Klaus, G., & Buhr, M. (1975). Philosophisches Wörterbuch. Leipzig: VEB Bibliographisches Institut, S. 493</ref>. Hörz schreibt zu den Bedingungen eines Gesetzes, dass sie die Gesamtheit der Objekte, Eigenschaften und Beziehungen, welche die im Gesetz enthaltenen möglichen Beziehungen verwirklichen, beschreiben <ref>Hörz, H. (1974). Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin: VEB deutscher Verlag der Wissenschaft, S. 125</ref>. Stalin bezieht in seinem Text „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ Stellung zu diesem Thema. Bei dem Text handelt es sich um eine Briefsammlung, welche er im Rahmen eines Entwurfs zu einem Lehrbuch zur Politischen Ökonomie verfasste. Vorab betont Stalin, dass die Menschen Gesetze (ob in der Natur oder der Gesellschaft) erkennen, erforschen und in ihren Handlungen berücksichtigen, sowie im Interesse der Gesellschaft ausnutzen können. Allerdings ist der Mensch dabei nicht in der Lage die Gesetze zu verändern oder aufzuheben. Umso weniger kann der Mensch neue Gesetze schaffen. In Bezug auf die politische Ökonomie heißt es, dass durch die Erkenntnis der Gesetze die zerstörerische Wirkung mancher Gesetze in eine andere Richtung gelängt werden kann, ihr Wirkungsbereich eingeschränkt, sowie für den Durchbruch anderer Gesetze gesorgt werden kann. Allerdings gilt auch hier, dass ökonomische Gesetze nicht „umgestoßen“, oder neue geschafft werden können. Die Besonderheit der politischen Ökonomie (im Vergleich zur Natur) besteht darin, dass die Gesetze nicht von langer Dauer sind. Die meisten ökonomischen Gesetze sind lediglich für eine bestimmte historische Periode wirksam und machen neuen Gesetze Platz. Die alten Gesetze werden dabei nicht umgestoßen, sondern verlieren an Kraft, infolge der ökonomischen Bedingungen. Die neuen ökonomischen Gesetze entstehen nicht durch den Willen der Menschen, sondern vielmehr durch die neuen ökonomischen Bedingungen. Stalin nimmt Bezug auf Annahmen, nach welchen in der Sowjetunion wirksame ökonomische Gesetze, wie das Wertgesetz, durch die Planwirtschaft „umgewandelt“ worden seien. Diese Annahmen lehnt er ab, da sie lediglich eingeschränkt werden können. Dies sei etwas anderes als das „Umwerfen“ oder „Umwandeln“ <ref>Stalin, J. (1952). Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR. In J. Stalin, Stalin Werke (Bd. 15, S. S.195-242), S.195ff.</ref>. Die Wirkung des Wertgesetzes ist in der Sowjetunion nicht auf die Sphäre der Warenzirkulation beschränkt, sondern erstrecke sich auch auf die Produktion. Allerdings habe das Wertgesetz dabei keine regulierende Bedeutung wie im Kapitalismus, wirke aber auf die Produktion ein. Die Historizität des Wertgesetzes bestehe in seiner Bindung an die Warenproduktion. Mit dem Verschwinden der Warenproduktion verschwindet auch der Wert und das Wertgesetz <ref>ebd., S.203ff.</ref>.
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