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=====Sozialistische Gewaltentrennung===== Als Folge des „Despotismus Stalins“ und der „krassen Vergewaltigung der revolutionären Gesetzlichkeit“ (Formulierungen aus der sogenannten "Geheimrede" von Nikita Chruschtschow auf dem XX. Parteitag der KPdSU, 1956) entwickeln Robert Steigerwald und Willi Gerns die Idee einer Gewaltentrennung im Sozialismus, die das Einhalten sozialistischer Gesetzlichkeit garantieren könnte. {{Zitat |Worum es uns geht, gerade auch angesichts von Erfahrungen mit dem realen Sozialismus, das ist die Trennung der legislativen, exekutiven und juridischen Gewalt als Gewalten ein und derselben politischen und sozialen Klassenkräfte des Sozialismus.|Steigerwald: Vorstellungen oder Mutmaßungen über einen künftigen Sozialismus, Hannover, 2002}} Es geht ihnen insgesamt um den Ausbau sozialistischer Rechtsstaatlichkeit und der Sicherung individueller Grundrechte, für die sowohl ein Mehrparteiensystem als auch die Trennung der Gewalten und außerdem die Einführung entsprechender Rechtspflegeorgane u. w. m. nötig seien. Sie sagen, so wie in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, in der die verschiedenen Gewalten Ausdruck der Herrschaft ein und derselben Klasse seien, sollte auch im Sozialismus die Trennung (es wird explizit nicht von Teilung gesprochen) von exekutiver, juridischer und legislativer Gewalt, die Durchsetzung und Einhaltung proletarischer Gesetzlichkeit garantiert sein. {{Zitat |Die Konzeption der Sowjets […], im Prozess der russischen Revolution aufgekommen, überwand diese Theorie der Gewaltentrennung, da die Sowjets die legislative, exekutive und juridische Gewalt in sich vereinigten. Damit war aber ein Problemfeld entstanden, das sich im historischen Verlauf erst deutlich zeigen sollte: Dass nämlich eine der drei Gewaltmechanismen willkürlich in die anderen eingreifen konnte, was de facto zur Verletzung, gelegentlich sogar Außerkraftsetzung von Gesetzen der sozialistischen Staatsmacht, sozialistischen (!) (Hervorhebung im Original, Anm.: KO) Gesetzen, ihrer Ersetzung durch Willkürhandlungen möglich wurde.|Steigerwald, Vorstellungen oder Mutmaßungen über einen künftigen Sozialismus, 2002}} Das kleine politische Wörterbuch aus dem Dietz-Verlag von 1978 schreibt zur Gewaltenteilung: {{Zitat |Eine Gewaltenteilung in diesem Sinne [n. Montesquieu, Anm. KO] hat es in der Geschichte nie gegeben, sie ist eine Fiktion. […] Als Organisationsprinzip des bürgerlichen Staates soll die Gewaltenteilung die Illusion erwecken, daß der bürgerliche Staat die Rechte aller Bürger sichere und klassenindifferent sei. Der sozialistische Staat kennt keine Gewaltenteilung; die Volkssouveränität schließt die Exekutive und Jurisdiktion ein.|Kleines politisches Wörterbuch, Dietz-Verlag, Berlin 1978, S. 321}} Kurt Gossweiler wendet zu dieser Vorstellung kritisch ein, dass <q>[…] also etwas praktiziert [wird], was Marx und Engels aus gutem Grunde stets unterlassen haben: eine Art Idealgemälde des Sozialismus zu entwerfen mit möglichst genauen Ausführungsbestimmungen darüber, mit welchen Institutionen gesichert werden soll, dass die Wirklichkeit stets dem ausgemalten Idealbild entspricht</q><ref>Gossweiler (2000).</ref>. Er plädiert hingegen dafür die Vorzüge und Mängel der Formen und Institutionen sozialistischer Demokratie zu untersuchen, anstatt Anleihen bei Institutionen der bürgerlichen Demokratie zu nehmen.
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